Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

Henrik Sebastian Liebel
Webshore
Plaza Viares n°5
Bloque 1, 1° A
39340 Suances

- im Folgenden genannt: Auftragnehmer -

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber verschiedene Vermittlungsleistungen an. Der konkrete Leistungsumfang ist Gegenstand von Einzelvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

1.1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde sichert zu, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erforderlichen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer zu vergeben, die sich ihrerseits ebenfalls Subunternehmern bedienen können. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen bleibt der Auftragnehmer der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers. Subunternehmer dürfen nicht eingesetzt werden, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass ihr Einsatz den berechtigten Interessen des Kunden zuwiderlaufen würde.

1.1.4 Sind neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen andere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden, haben die Bestimmungen dieser anderen Vertragsdokumente im Falle eines Konflikts Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.1.5 Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.

1.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder andere Inhalte für die Erbringung der bestellten Leistungen zur Verfügung, muss er sicherstellen, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte usw.) oder andere Rechtsnormen verstoßen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Auftragnehmer rechtlich nicht befugt ist, dem Kunden Rechtsberatung zu erteilen. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte usw.) auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Insbesondere führt der Auftragnehmer keine Markenrecherchen oder andere Schutzrechtskonfliktprüfungen in Bezug auf die vom Kunden bereitgestellten Werke durch. Erteilt der Kunde spezifische Anweisungen bezüglich der zu erstellenden Arbeiten, so ist er selbst dafür verantwortlich.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung bereitzustellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. Daten für das Impressum, Grafiken, Logos usw.) und Zugangsdaten vollständig und richtig anzugeben. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass die von ihnen erteilten Anweisungen im Einklang mit dem geltenden Recht stehen.

1.2.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Beschaffung des für die Leistungserbringung der Agentur erforderlichen Materials (z. B. Grafiken, Videos) verantwortlich und stellt dieses dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er keine weiteren Vorgaben, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen und unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungspflichten Bildmaterial von gängigen Anbietern (z. B. Stockfoto-Dienstleistern) verwenden oder die entsprechenden Teile der Website mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Ist der Abschluss einer Datenverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO für einzelne Teile des Auftrags erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, vor Beginn der Leistungserbringung eine solche Vereinbarung - die vom Auftragnehmer zu erbringen ist - abzuschließen.

1.2.5 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise für Verzögerungen und Verschiebungen bei der Durchführung von Projekten, die durch eine verzögerte (notwendige) Mitwirkung oder Unterstützung seitens des Auftraggebers verursacht werden; die Bestimmungen unter der Überschrift "Haftung/Schadensersatz" bleiben davon unberührt.

1.2.6 Wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach dieser Klausel nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen (z. B. Kosten für Archivfotos und Zeitaufwand für die Suche).

1.3 Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bilder, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von KI generierten Inhalte nach ihrer Erstellung von einer natürlichen Person überprüft und gegebenenfalls angepasst. KI-Tools werden nicht eingesetzt, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass ihr Einsatz den berechtigten Interessen des Kunden zuwiderlaufen würde. Wenn der Kunde nicht möchte, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon eingesetzt werden, muss er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die mit Hilfe von KI ganz oder teilweise erstellten Inhalte nicht die Rechte Dritter verletzen. Sollen ausschließliche Nutzungsrechte für ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellte Inhalte übertragen werden, stellt der Auftragnehmer sicher, dass eine solche Übertragung von Nutzungsrechten möglich ist (z. B. indem er die KI-generierten Werke so modifiziert, dass sie eine Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtsschutz erreichen).

1.3.3 Eine gesonderte Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur erforderlich, wenn und soweit die Kennzeichnung der Inhalte gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bereits absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Bestimmungen in der KI-Verordnung). Das Gleiche gilt für Meldungen, dass bestimmte Arbeitsergebnisse mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wurden.

Teil 2 - Online-Präsenz und Technologie

2.1 Website- und Shop-Erstellung (agil)

2.1.1 Sofern in Einzelvereinbarungen nicht anders vereinbart, erfolgt die Erstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Websites/Shops oder Website-/Shop-Komponenten (im Folgenden "Website-Erstellung") auf der Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in der Regel die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z. B. die Integration neuer Schnittstellen oder die Programmierung neuer Online-Anwendungen) nach den technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers. Die zwischen den Parteien geschlossenen Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen werden in dem individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden geschlossenen Vertrag festgelegt. Zu diesem Zweck stellt der Kunde zunächst eine Anfrage an den Auftragnehmer mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der gewünschten Website-Inhalte (Design-Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriftarten usw. sind vom Kunden zu spezifizieren und bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung an den Auftragnehmer dar, ein Angebot zu unterbreiten. Der Auftragnehmer prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz und erstellt ein Angebot auf Grundlage der in der Anfrage des Kunden geäußerten Wünsche. Ein Vertrag zwischen dem/der Auftragnehmer/in und dem/der Auftraggeber/in kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den/die Auftraggeber/in zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einreichen, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Solche Anpassungen werden Teil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien schriftlich zustimmen (z. B. per E-Mail). Andernfalls ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten Funktionen/Gegenstände herzustellen oder die vereinbarte Leistung zu erbringen. Alle darüber hinausgehenden Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Website fertiggestellt ist, fordert der Auftragnehmer den Kunden auf, die Website abzunehmen.

2.1.6 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen und vom Auftraggeber bereitzustellenden Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber in keiner Weise für Verzögerungen bei der Projektdurchführung, die durch eine verspätete (notwendige) Mitarbeit oder Zuarbeit des Kunden verursacht werden.

2.1.7 Der Auftragnehmer ist nur dann verpflichtet, Rechte zu prüfen oder zu beschaffen, Plug-ins und/oder Tools (z. B. Statistiken) oder Zertifikate (z. B. SSL/TLS) zu beschaffen und/oder zu integrieren, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde. Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und anderen zusätzlichen Unterlagen, es sei denn, dies wird in Einzelverträgen ausdrücklich vereinbart.

2.1.8 Sofern nicht anders vereinbart, sind die erstellten Websites für die aktuellen Versionen der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge (die letzten beiden Versionen jedes Browsers) optimiert. Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden in Wettbewerbs-, Verbraucher-, Kennzeichnungs- oder anderen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden Wettbewerbs-, Verbraucher- oder Kennzeichnungsvorschriften zu informieren und den Shop gegebenenfalls von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

2.1.10 Nach Fertigstellung der Websites und/oder einzelner Teile davon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Websites anbieten. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu machen, und der Kunde ist auch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Einzelverträgen. Wenn keine zusätzlichen Wartungs- und Supportleistungen zwischen den Parteien vereinbart werden, ist der Auftraggeber allein für die technische Wartung und Aktualisierung der Websites nach der Abnahme verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber nicht für Sicherheitslücken, die durch den Einsatz veralteter Drittsoftware für illegale Zwecke (Hacking) ausgenutzt werden.

2.2 Erstellung von Website und Shop (Spezifikationen und Anforderungen)

2.2.1 Haben sich die Vertragsparteien auf der Grundlage von Spezifikationen und Anforderungen auf die Erstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Websites/Shops oder Website-/Shop-Komponenten (im Folgenden "Website-Erstellung" genannt) geeinigt, wird der Auftrag gemäß dieser Klausel bearbeitet.

2.2.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in der Regel die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z. B. die Integration neuer Schnittstellen oder die Programmierung neuer Online-Anwendungen) nach den technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers. Die zwischen den Parteien geschlossenen Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

2.2.3 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich zum einen aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen aus einem vom Auftraggeber erstellten detaillierten Pflichtenheft und der darauf basierenden Funktionsspezifikation. Der Auftragnehmer prüft die im Pflichtenheft beschriebenen Vorstellungen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz. Erkennt der Auftragnehmer, dass die im Pflichtenheft enthaltenen Angaben nicht für die Erstellung einer Website geeignet sind, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Pflichtenhefts unterbreiten. Der Auftraggeber wird zu den Vorschlägen des Auftragnehmers zum Pflichtenheft innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder in Textform Stellung nehmen und dem Auftragnehmer den Inhalt des Pflichtenheftes abschließend schriftlich oder in Textform verbindlich bestätigen. Einigen sich die Parteien auf die Spezifikationen, wird ihr Inhalt Teil des Vertrags.

2.2.4 Auf der Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das in erster Linie die technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer das Pflichtenheft dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft abzulehnen und etwaige Änderungs- oder Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, maximal zwei Alternativvorschläge zu unterbreiten und dabei die Wünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen. Ist der Auftraggeber mit dem endgültigen Vorschlag des Auftragnehmers letztlich nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern dies rechtlich möglich ist. In diesem Fall erstattet oder entschädigt der Kunde den Auftragnehmer in angemessener Weise für die im Zusammenhang mit den Anforderungen und/oder dem Pflichtenheft entstandenen Gebühren und/oder Kosten.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden akzeptiert, gelten die darin beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jede Abweichung vom Inhalt des vom Auftraggeber akzeptierten Pflichtenhefts bedarf einer ausdrücklichen Einzelvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer darf keine Leistungen erbringen, die über die in der vom Auftraggeber akzeptierten Leistungsbeschreibung beschriebenen hinausgehen. Ebenso wenig darf der Auftragnehmer im Vergleich zu den in der vom Kunden akzeptierten Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen Minderleistungen erbringen. Nach der Annahme der Spezifikationen durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Websites gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

2.2.6 Zusätzlich zu den Spezifikationen stellt der Auftragnehmer dem Kunden einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Der Inhalt und die Spezifikationen dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Teil des Vertrags, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die fertige Website oder Teile davon bis zu dem im Zeit- und Arbeitsplan angegebenen Enddatum auf einem geeigneten Datenträger an den Kunden zu übergeben und/oder per E-Mail zu versenden und/oder auf einen vom Kunden angegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Websites sind ansonsten Gegenstand individueller vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass alle vom Auftraggeber bereitzustellenden und für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise für Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mitwirkung oder Zuarbeit des Auftraggebers verursacht werden.

2.2.8 Sobald die Website fertiggestellt ist, fordert der Auftragnehmer den Kunden auf, die Website abzunehmen. Falls erforderlich, kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder während einer vereinbarten Testphase Fehler fest, so teilt er diese dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mit. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu beheben. Zu diesem Zweck kann der Auftragnehmer vorübergehende Umgehungslösungen anbieten.

2.2.9 Der Auftragnehmer ist nur dann verpflichtet, Rechte zu prüfen oder zu beschaffen, Plugins und/oder Tools (z. B. Statistiken) oder Zertifikate (z. B. SSL/TLS) zu beschaffen und/oder einzubinden, wenn dies in einem Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und anderen zusätzlichen Unterlagen, es sei denn, dies wird in Einzelverträgen ausdrücklich vereinbart.

2.2.10 Sofern nicht anders vereinbart, sind die erstellten Websites für die aktuellen Versionen der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge (die letzten beiden Versionen jedes Browsers) optimiert. Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden in Wettbewerbs-, Verbraucher-, Kennzeichnungs- oder anderen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden Wettbewerbs-, Verbraucher- oder Kennzeichnungsvorschriften zu informieren und den Shop gegebenenfalls von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

2.2.12 Nach Fertigstellung der Websites und/oder einzelner Teile davon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Websites anbieten. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu machen, und der Kunde ist auch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Einzelverträgen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Supportleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist der Auftraggeber allein für die technische Wartung und Aktualisierung der Websites nach der Abnahme verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber nicht für Sicherheitslücken, die durch den Einsatz veralteter Drittsoftware für illegale Zwecke ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Pflege und Unterstützung von Websites/Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Websites und/oder einzelner Teile davon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Websites anbieten (im Folgenden "Wartungsverträge"). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Websites Dritter anbieten. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu machen, und der Kunde ist auch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Einzelverträgen.

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Störungen und die anlassbezogene Aktualisierung der Website für gängige Webbrowser in ihren aktuellen Versionen. Weitere Leistungen, wie z. B. die regelmäßige Wartung, können in Einzelverträgen vereinbart werden.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehlfunktionen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers verursacht werden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Bestimmungen unter "Haftung/Schadensersatz" bleiben hiervon unberührt.

2.3. 4 Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Wartung nur technische Aktualisierungen der Website, nicht aber inhaltliche Aktualisierungen. Sofern in Einzelverträgen nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht für die Aktualisierung der rechtlichen Hinweise oder der Datenschutzerklärung verantwortlich.

2.4 Webhosting

2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden auch Hosting für die von ihm erstellten Websites/Shops an. Der Auftragnehmer nutzt zur Erbringung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über die verwendeten Server und Drittunternehmen. Der konkrete Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate usw.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.4.2 Die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer für Hosting-Zwecke genutzten Server liegt im Jahresdurchschnitt bei mindestens 99 Prozent. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Ereignissen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme, die sich dem Einfluss des Auftragnehmers entziehen, usw.), nicht verfügbar sind.

2.4.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßig Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, muss er den Auftragnehmer oder andere fachlich qualifizierte Dritte mit der Datensicherung beauftragen. Der Kunde haftet für jeden Datenverlust, der durch eine fehlende Datensicherung entsteht.

2.4.4 Keine Inhalte, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verletzen oder Schadcode oder Schadsoftware enthalten. Erhält der Auftragnehmer Kenntnis davon, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeichert sein könnten, hat er wie folgt vorzugehen:

2.4.4.1 Der Auftragnehmer führt unverzüglich eine oberflächliche Prüfung der fraglichen Inhalte durch. Ergibt die oberflächliche Prüfung, dass verbotene Inhalte nicht ausgeschlossen werden können, kann der Auftragnehmer diese nach eigenem Ermessen vorübergehend sperren oder andere dem Risiko angemessene Maßnahmen ergreifen, bis hin zur Löschung der Inhalte. Der Auftragnehmer fordert den Kunden zur Stellungnahme auf und räumt ihm dafür eine angemessene Frist ein.

2.4.4.2 Sobald die Stellungnahme des Kunden eingegangen ist oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, trifft der Auftragnehmer eine endgültige Entscheidung darüber, wie mit dem betreffenden Inhalt zu verfahren ist. In Betracht kommen insbesondere folgende Maßnahmen: Abmahnung; unbefristete Sperrung oder dauerhafte Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ ist auch eine Teilsperrung möglich); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Meldung an das Ordnungsamt (bei Verdacht auf eine Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder die Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet, diese anzuzeigen). Der Auftragnehmer wird die jeweilige Maßnahme erst nach gründlicher und objektiver Abwägung ergreifen und dabei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Gesamtzahl der Verstöße, mögliche Auswirkungen auf die Leistungen des Auftragnehmers, seiner Kunden und sonstiger Dritter, das Gesamtverhalten (z. B. Einsicht in den Verstoß), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive für den Verstoß (sofern erkennbar) und die Stellungnahme des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.

2.4.4.3 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Bewertung, ihr Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen.

2.4.4.4 Der Auftragnehmer wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv überprüfen und, sofern nicht anders angegeben, keine automatisierte Überprüfung der gespeicherten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch Maßnahmen ergreifen, sobald er selbst solche Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte informiert wird. Wenn der Kunde von solchen Inhalten erfährt, kann er sich natürlich jederzeit an den Auftragnehmer wenden; dazu kann er die Kontaktdaten im Impressum nutzen.

Teil 3 - Erstellung und Gestaltung von Inhalten

3.1 Gestaltung von Druckerzeugnissen

3.1.1 Gegenstand von Designverträgen im Druckbereich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in der Regel die Entwicklung von Druckerzeugnissen nach den Designvorgaben des Auftraggebers (z. B. Gestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-ups, Fahrzeug- oder Schaufensteraufklebern, Textilien oder Logogestaltungen). Designverträge, die zwischen den Parteien geschlossen werden, sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

3.1.2 Die vereinbarten Leistungen werden in dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag festgehalten. Zu diesem Zweck richtet der Kunde zunächst eine Anfrage an den Auftragnehmer mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der von ihm benötigten Dienstleistungen. Diese Anfrage ist eine Aufforderung an den Auftragnehmer, ein Angebot abzugeben. Der Auftragnehmer prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz und erstellt ein Angebot auf der Grundlage der in der Anfrage des Kunden geäußerten Wünsche. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.

3.1.3 Nach Vertragsabschluss werden die Anforderungen des Kunden ggf. in einem weiteren Briefing besprochen und die Spezifikationen endgültig festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingereicht werden, sofern sie durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Falls erforderlich, kann ein erneutes Briefing stattfinden, bevor die Dienstleistung erbracht wird. Anpassungen werden Teil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien schriftlich zustimmen (z. B. per E-Mail). Andernfalls ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten Leistungen zu erbringen. Alle zusätzlichen Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.1.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrekturschleifen. Beanstandungen der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Änderungen, so hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

3.1.5 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken usw.) vollständig und in geeigneter Form vor Vertragsbeginn zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber in keiner Weise für Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch verspätete (notwendige) Mitarbeit oder Eingaben des Kunden verursacht werden. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer dem Kunden die dadurch entstandene Zeit in Rechnung stellen.

3.1. 6 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist und sich aus dem Vertragszweck nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer bei der Erstellung von Druckerzeugnissen nur zur Lieferung einer Standard-Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG) zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

3.2 Bearbeitung von Druckaufträgen

3.2.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Bearbeitung von Aufträgen zur Erstellung von Druckerzeugnissen (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge usw.) an. Der Auftragnehmer übernimmt alle vereinbarten Handlungen zu diesem Zweck, z. B. die Kommunikation mit dem jeweiligen Dienstleister, der den Druck durchführt (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet der Auftragnehmer die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

3.2.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt der Auftragnehmer die bestellten Druckerzeugnisse selbst oder beauftragt einen Druckdienstleister in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. In diesem Fall ist der Vertragspartner des Kunden ausschließlich der Auftragnehmer. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister wird kein Vertragsverhältnis begründet. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Druckerzeugnisse direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Druckerzeugnisse vom Auftragnehmer ab.

3.2.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt der Auftragnehmer den Vertrag über die Herstellung der Druckerzeugnisse mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Der Auftragnehmer handelt gegenüber dem Druckdienstleister lediglich als Vermittler. Das Vertragsverhältnis wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister geschlossen. Der Auftragnehmer ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt die Einzelheiten des Vertragsinhalts und -abschlusses (insbesondere Art, Preise und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preise und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt an den Druckdienstleister. Die Druckerzeugnisse werden vom Druckdienstleister entgegengenommen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die fertigen Druckerzeugnisse auf Mängel zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vertragsgemäße Herstellung der Druckerzeugnisse durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, Qualität und/oder Zustand. Im Streitfall erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen weitergehende Unterstützung zu leisten. Die Bestimmungen unter "Haftung/Schadensersatz" bleiben hiervon unberührt.

3.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor der Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sofern nicht anders vereinbart, prüft der Auftragnehmer die Druckdaten nicht auf ihre inhaltliche und technische Richtigkeit. Die bestellten Druckerzeugnisse werden erst dann gedruckt, wenn der Auftraggeber die endgültige Freigabe für den Druck erteilt hat.

3.2.5 Wenn ein bestimmtes Übertragungsformat erforderlich ist (z. B. PDF, InDesign), muss der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.

3.3 Erstellung von Texten / Copywriting

3.3.1 Der Auftragnehmer erstellt Texte für den Auftraggeber (z. B. Pressemitteilungen, Artikel für Websites, Werbetexte usw.). Der Inhalt dieser Texte wird in Einzelverträgen festgelegt.

3.3.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt sind, legt der Auftragnehmer sie dem Auftraggeber zur Genehmigung und Abnahme vor. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber Anspruch auf zwei Korrekturrunden. Beanstandungen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder der Aufnahme neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsrunde grundsätzlich ausgeschlossen. Verlangt der Kunde weitere Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

3.3.3 Wurde der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung der Texte beauftragt, erfolgt die Veröffentlichung erst nach der Freigabe durch den Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde; die Freigabe gilt gleichzeitig als Abnahme der Texte. Bei Pressemitteilungen wird nach der Genehmigung auch ein Verbreitungsdatum festgelegt, an dem sie an die Medien verschickt werden sollen. Veröffentlicht der Kunde die Texte selbst oder soll er sie veröffentlichen, muss er die Texte vorher abnehmen. Wenn der Kunde die Texte vor der Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

3.3.4 Der Auftragnehmer haftet nur für Fehler, die nach der Genehmigung/Abnahme entdeckt werden, gemäß den Bestimmungen unter der Überschrift "Haftung/Entschädigung".

3.4 Entwurf und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.4.1 Nach Absprache mit dem Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden "Entwürfe" genannt).

3.4.2 Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber zunächst eine Anfrage an den Auftragnehmer mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der von ihm gewünschten Entwürfe. Diese Anfrage ist eine Aufforderung an den Auftragnehmer, ein Angebot abzugeben. Der Auftragnehmer prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz und erstellt ein Angebot auf der Grundlage der in der Anfrage des Auftraggebers geäußerten Wünsche. Ein Vertrag zwischen dem/der Auftragnehmer/in und dem/der Auftraggeber/in kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den/die Auftraggeber/in zustande.

3.4.3 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition usw.) in vollständiger und geeigneter Form zur Verfügung stellt. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer dem Kunden die dafür benötigte Zeit in Rechnung stellen.

3.4.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrekturschleifen für jedes einzelne Design. Nach Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Beanstandungen (insbesondere in Bezug auf die künstlerische Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der Auftragnehmer diese gegen ein zu vereinbarendes Zusatzhonorar für den Kunden vornehmen.

3.4.5 Sobald der vereinbarte Entwurf fertiggestellt ist, fordert der Auftragnehmer den Kunden auf, die Arbeit abzunehmen. Die Entwürfe werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

3.4.6 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Entwürfen ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird für die Erstellung von Logos ein ausschließliches, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, sofern dadurch keine Verwechslungsgefahr mit dem erstellten Logo entsteht. Vorbehaltlich abweichender Einzelvereinbarungen wird für alle anderen Gestaltungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die im Rahmen der Korrekturschleife vorgelegten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder im Original noch in veränderter Form verwendet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

3.4.7 Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden übertragen.

Teil 4 - Marketing

4.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer nur zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinenranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragt werden. Dies ist eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. eine bestimmte Platzierung in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen von SEO-Dienstleistungen jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde.

4.2 SEA-Kampagnen

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich der SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer lediglich verpflichtet, Vorschläge zu werbewirksamen Schlüsselwörtern zu unterbreiten und nach Zustimmung des Auftraggebers die Maßnahme (Schaltung von Anzeigen) durchzuführen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEA-Leistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Stichworten zu prüfen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden Vorschläge für die Buchung von Keywords. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Durchführung der Kampagne eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf die Markenrechte Dritter und die Genehmigung von Keywords. Das für die hier beschriebenen Leistungen vereinbarte Entgelt beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung bezahlter Anzeigen; sofern nicht anders vereinbart, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.

4.3 Platzierung von Anzeigen

4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Schaltung von Anzeigen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und anderen Medien ("Anzeigen").

4.3.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden, wie er seine Anzeigen so gestalten kann, dass sie die größtmögliche Sichtbarkeit haben. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) werden nicht garantiert.

4.3.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Gestaltung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Aufdrucke usw.) liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer prüft weder diese Inhalte noch die Anzeigen insgesamt auf inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht befugt ist, dem Kunden Rechtsberatung zu erteilen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer die Einstellung dieser Inhalte oder die Erstellung der Anzeigen ablehnen.

4.3.4 Alle Inhalte müssen vom Auftraggeber genehmigt werden und werden dann vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur für das technische Hochladen der Inhalte verantwortlich ist und nur dafür haftet; die Bestimmungen unter "Haftung/Schadensersatz" bleiben davon unberührt.

4.3.5 Das vereinbarte Entgelt für die hier beschriebenen Dienstleistungen beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung von bezahlten Anzeigen; sofern nicht anders vereinbart, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

Teil 5 - Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich in der Regel nach dem Angebot.

5.2 Akzeptanz

Ist eine Werkleistung vereinbart, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme des Werkes aufzufordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB beträgt 2 Wochen ab der Aufforderung zur Abnahme, es sei denn, dass im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine andere Abnahmefrist erforderlich ist; in diesem Fall hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gesondert zu unterrichten. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist oder verweigert er die Abnahme nicht wegen eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

5.3 Gewährleistung für Mängel

Ein unerheblicher Mangel rechtfertigt keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Auftragnehmer beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn die Nacherfüllung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt. Ansonsten bleibt die gesetzliche Mängelhaftung unberührt.

5.4 Einräumung von Rechten, Eigenwerbung und Recht auf Erwähnung

5.4.1 Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden gewährt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen. Weitere Rechte können in Einzelverträgen vereinbart werden.

5.4.2 Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis ein, das Projekt in geeigneter Weise zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich darzustellen (Referenzen/Portfolio). Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen mit der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zu werben und auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass der Auftraggeber dafür einen Anspruch auf Vergütung hat.

5.4.3 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, seinen eigenen Namen mit einem Link in geeigneter Weise in der Fußzeile und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Website(s) zu platzieren, ohne dass dem Auftraggeber hierfür eine Vergütung zusteht.

5.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Figuren, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und andere Unterlagen, die Filme und/oder Hörspiele und/oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder seiner verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Mitarbeiter und/oder Dritte (z. B. Lieferanten, Grafiker, Programmierer, Filmproduzenten, Tonstudios usw.), die Zugang zu den genannten Geschäftsvorgängen haben, zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auf unbestimmte Zeit über die Laufzeit dieses Vertrags hinaus.

5.6 Haftung/Entschädigung

5.6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt aus jeglichem Rechtsgrund bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit insoweit nichts anderes bestimmt ist, oder aufgrund zwingender Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach dem vorstehenden Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese AGB oder geltendes Recht gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht des Königreichs Spanien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Spanien, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers (Suances, Kantabrien) als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Rechtsprechung, der Gesetzeslage, der Marktbedingungen oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden darüber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung angegebenen Frist, gilt seine Zustimmung zu den Änderungen als erteilt. Widerspricht er, werden die Änderungen nicht wirksam; in diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen. In der Mitteilung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB sind die Frist und die Folgen eines Widerspruchs oder eines unterlassenen Widerspruchs anzugeben.

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