Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

Henrik Sebastian Liebel Webshore Plaza Viares n°5 Bloque 1, 1° A 39340 Suances

- im Folgenden genannt: Auftragnehmer -

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Hosting-Support und digitales Marketing an. Der konkrete Leistungsumfang ist Gegenstand von Einzelvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

1.1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde sichert zu, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erforderlichen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits weitere Subunternehmer beauftragen können. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen bleibt der Auftragnehmer der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers. Subunternehmer dürfen nicht eingesetzt werden, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass ihr Einsatz den berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufen würde. Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet, gilt Art. 28 Abs. 2 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) sowie die Bestimmungen einer abgeschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung zusätzlich; der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in diesen Fällen rechtzeitig über die Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter informieren und dem Auftraggeber die Möglichkeit zum Widerspruch einräumen.

1.1.4 Sind neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen andere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden, haben die Bestimmungen dieser anderen Vertragsdokumente im Falle eines Konflikts Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.1.5 Der Auftragnehmer erkennt von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.

1.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte für die Erbringung der bestellten Leistungen zur Verfügung, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, den Auftraggeber rechtlich zu beraten und ist insbesondere nicht verpflichtet, das Geschäftsmodell des Auftraggebers oder die vom Auftraggeber erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte usw.) auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu überprüfen. Der Auftragnehmer führt insbesondere keine Markenrecherchen oder andere Prüfungen auf Konflikte mit dem geistigen Eigentum in Bezug auf die vom Kunden bereitgestellten Werke durch. Wenn der Kunde spezifische Anweisungen für die zu erstellenden Arbeiten erteilt, haftet er für die Rechtmäßigkeit dieser Anweisungen.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Werke (z. B. Daten für das Impressum, Grafiken, Logos) und Zugangsberechtigungen vollständig und korrekt bereitzustellen. Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass die von ihm erteilten Anweisungen mit dem geltenden Recht übereinstimmen.

1.2.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die Beschaffung des für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Materials (z. B. Grafiken, Videos) verantwortlich und stellt dieses dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber dieses Material nicht zur Verfügung und macht er keine weiteren Angaben, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen und unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungspflichten Bildmaterial von gängigen Anbietern (z. B. Stockfoto-Diensten) verwenden oder die entsprechenden Teile der Website mit Platzhaltern versehen.

1.2.4 Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung von Tracking-, Analytics- oder Performance-Marketing-Lösungen, mit Hosting-Diensten und mit Wartungsarbeiten, die den Zugriff auf Endnutzerdaten beinhalten, schließen die Parteien vor Beginn der jeweiligen Leistungserbringung einen Datenverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, bevor sie mit der Erbringung der jeweiligen Dienstleistung beginnen. Der Auftragnehmer stellt zu diesem Zweck eine aktuelle Vorlage zur Verfügung. Die Verantwortung für die Überprüfung und Anpassung der Vorlage an die jeweilige Verarbeitungssituation liegt beim Auftraggeber als Verantwortlichem.

1.2.5 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verzögerungen oder Verschiebungen bei der Durchführung von Projekten, die durch verzögerte oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden; die Bestimmungen von Ziffer 5.6 bleiben unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß dieser Klausel nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen (z. B. Kosten für Archivfotos und Zeitaufwand für die Suche nach ihnen).

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Technologien der künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zu nutzen, um im Rahmen der Leistungserbringung Inhalte (z. B. Text, Bilder, Audio oder Video) zu erzeugen. Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle KI-generierten Inhalte nach der Erstellung von einer natürlichen Person überprüft und bei Bedarf angepasst werden. KI-Tools dürfen nicht eingesetzt werden, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass ihr Einsatz den berechtigten Interessen des Kunden zuwiderlaufen würde. Wenn der Auftraggeber den Einsatz von KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer in Textform mitteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer setzt die KI-Tools mit der gebotenen Sorgfalt ein und prüft die KI-generierten Inhalte vor der Übergabe an den Auftraggeber auf erkennbare Verstöße gegen Rechte Dritter. Aufgrund der technischen Eigenschaften von generativen KI-Systemen wird keine Garantie oder verschuldensunabhängige Gewährleistung dafür übernommen, dass mit KI erstellte Inhalte ganz oder teilweise frei von Rechten Dritter sind; die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach Ziffer 5.6. Sollen ausschließliche Nutzungsrechte für ganz oder teilweise mit KI erstellte Inhalte übertragen werden, muss der Auftragnehmer die KI-generierten Werke so bearbeiten oder ergänzen, dass die für die Übertragung erforderliche Originalität und damit der Urheberrechtsschutz erreicht wird.

1.3.3 Eine gesonderte Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist vorzunehmen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Gesetz) ab dem 2. August 2026. Der Auftragnehmer setzt die geltenden Kennzeichnungspflichten zum jeweiligen Stichtag um, sofern der sachliche Anwendungsbereich erfüllt ist. Das Gleiche gilt für Hinweise darauf, dass bestimmte Arbeitsergebnisse mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt worden sind.

Teil 2 - Online-Präsenz und Technologie

2.1 Website- und Shop-Erstellung (Agile)

2.1.1 Sofern in Einzelvereinbarungen nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Erstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Websites/Shops oder Website-/Shop-Komponenten (im Folgenden “Website-Erstellung”) auf der Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in der Regel die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z. B. die Integration neuer Schnittstellen oder die Programmierung neuer Online-Anwendungen) nach den technischen und gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers. Die zwischen den Parteien geschlossenen Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen werden in dem individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag festgelegt. Zu diesem Zweck übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der gewünschten Website-Inhalte (Design-Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriftarten usw. werden vom Auftraggeber angegeben und bereitgestellt, sofern nicht anders vereinbart). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung an den Auftragnehmer dar, ein Angebot abzugeben. Der Auftragnehmer prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz und erstellt ein Angebot auf der Grundlage der in der Anfrage geäußerten Wünsche. Ein Vertrag zwischen dem/der Auftragnehmer/in und dem/der Auftraggeber/in kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den/die Auftraggeber/in zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Änderungswünsche einreichen, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Solche Anpassungen werden Teil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Andernfalls ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten Funktionen und Gegenstände herzustellen oder die vereinbarte Leistung zu erbringen. Alle darüber hinausgehenden Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Website fertiggestellt ist, fordert der Auftragnehmer den Kunden auf, die Website abzunehmen.

2.1.6 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen und vom Auftraggeber bereitzustellenden Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verzögerungen bei der Projektdurchführung, die auf eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.

2.1.7 Der Auftragnehmer ist nur dann verpflichtet, Rechte zu prüfen oder zu beschaffen, Plug-ins und/oder Tools (z. B. Statistiken) oder Zertifikate (z. B. SSL/TLS) zu beschaffen und/oder zu integrieren, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde. Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und anderen zusätzlichen Unterlagen, es sei denn, dies wird in Einzelverträgen ausdrücklich vereinbart.

2.1.8 Sofern nicht anders vereinbart, werden die erstellten Websites für die aktuellen Versionen der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge (die letzten beiden Versionen jedes Browsers) optimiert. Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht befugt und nicht verpflichtet, den Auftraggeber in Wettbewerbs-, Verbraucher-, Kennzeichnungs- oder sonstigen Rechtsfragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden Wettbewerbs-, Verbraucher- oder Kennzeichnungsvorschriften zu informieren und den Shop gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

2.1.10 Nach Fertigstellung der Websites oder einzelner Teile davon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Websites anbieten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu machen, und der Kunde ist auch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Einzelverträgen. Wenn keine zusätzlichen Wartungs- und Supportleistungen zwischen den Parteien vereinbart werden, ist der Auftraggeber allein für die technische Wartung und Aktualisierung der Websites nach der Abnahme verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber nicht für Sicherheitslücken, die durch den Einsatz veralteter Drittsoftware zu unrechtmäßigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.2 Erstellung von Website und Shop (Spezifikationen und Anforderungen)

2.2.1 Wenn die Parteien die Erstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Websites/Shops oder Website-/Shop-Komponenten (im Folgenden “Website-Erstellung”) auf der Grundlage von Spezifikationen und Anforderungen vereinbart haben, wird der Auftrag gemäß dieser Klausel bearbeitet.

2.2.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in der Regel die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z. B. die Integration neuer Schnittstellen oder die Programmierung neuer Online-Anwendungen) nach den technischen und gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers. Die zwischen den Parteien geschlossenen Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird zum einen durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen durch ein vom Auftraggeber erstelltes detailliertes Lastenheft und das darauf basierende Pflichtenheft bestimmt. Der Auftragnehmer prüft die im Pflichtenheft beschriebenen Vorstellungen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz. Erkennt der Auftragnehmer, dass die im Pflichtenheft enthaltenen Angaben für die Erstellung einer Website nicht geeignet sind, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen entsprechenden Vorschlag zur Ergänzung oder Anpassung des Pflichtenheftes unterbreiten. Der Auftraggeber wird zu den Vorschlägen des Auftragnehmers zum Pflichtenheft innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder in Textform Stellung nehmen und dem Auftragnehmer den Inhalt des Pflichtenheftes abschließend schriftlich oder in Textform verbindlich bestätigen. Einigen sich die Parteien auf die Spezifikationen, wird ihr Inhalt Teil des Vertrags.

2.2.4 Auf der Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das vor allem die technische und gestalterische Umsetzung der im Lastenheft festgelegten Anforderungen beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer das Pflichtenheft dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft abzulehnen und etwaige Änderungs- oder Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, maximal zwei Alternativvorschläge zu unterbreiten und dabei die Wünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen. Ist der Auftraggeber mit dem endgültigen Vorschlag des Auftragnehmers letztlich nicht einverstanden, kann der Auftraggeber oder der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern dies rechtlich möglich ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Pflichtenheft oder der Funktionsspezifikation entstanden sind, in angemessener Weise zu erstatten oder zu entschädigen.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden akzeptiert, gelten die darin beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jede Abweichung vom Inhalt des vom Auftraggeber akzeptierten Pflichtenhefts bedarf einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer darf keine Leistungen erbringen, die über die in der vom Auftraggeber akzeptierten Leistungsbeschreibung beschriebenen hinausgehen. Ebenso wenig darf der Auftragnehmer gegenüber den Leistungen, die in der vom Auftraggeber akzeptierten Leistungsbeschreibung beschrieben sind, irgendwelche Minderleistungen erbringen. Nach der Annahme der Spezifikationen durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Websites gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

2.2.6 Zusätzlich zu den Spezifikationen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Spezifikationen dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Teil des Vertrags, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die fertige Website oder Teile davon bis zu dem im Zeit- und Arbeitsplan angegebenen Enddatum auf einem geeigneten Datenträger an den Kunden zu übergeben, per E-Mail zu versenden oder auf einen vom Kunden angegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe oder des Uploads der fertigen Websites sind ansonsten Gegenstand individueller vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass alle vom Auftraggeber bereitzustellenden und für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verzögerungen bei der Projektdurchführung, die auf eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.

2.2.8 Sobald die Website fertiggestellt ist, fordert der Auftragnehmer den Kunden auf, die Website abzunehmen. Falls erforderlich, kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder während einer vereinbarten Testphase Mängel fest, muss er diese dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Mängel fachgerecht zu beheben. Zu diesem Zweck kann der Auftragnehmer vorübergehende Abhilfen schaffen.

2.1.7 Der Auftragnehmer ist nur dann verpflichtet, Rechte zu prüfen oder zu beschaffen, Plug-ins und/oder Tools (z. B. Statistiken) oder Zertifikate (z. B. SSL/TLS) zu beschaffen und/oder zu integrieren, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde. Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und anderen zusätzlichen Unterlagen, es sei denn, dies wird in Einzelverträgen ausdrücklich vereinbart.

2.2.10 Sofern nicht anders vereinbart, werden die erstellten Websites für die aktuellen Versionen der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge (die letzten beiden Versionen jedes Browsers) optimiert. Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht befugt und nicht verpflichtet, den Auftraggeber in Wettbewerbs-, Verbraucher-, Kennzeichnungs- oder sonstigen Rechtsfragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden Wettbewerbs-, Verbraucher- oder Kennzeichnungsvorschriften zu informieren und den Shop gegebenenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

2.2.12 Nach Fertigstellung der Websites oder einzelner Teile davon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Websites anbieten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu machen, und der Kunde ist auch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Einzelverträgen. Wenn keine zusätzlichen Wartungs- und Supportleistungen zwischen den Parteien vereinbart werden, ist der Auftraggeber allein für die technische Wartung und Aktualisierung der Websites nach der Abnahme verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber nicht für Sicherheitslücken, die durch den Einsatz veralteter Drittsoftware zu unrechtmäßigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Pflege und Unterstützung von Websites/Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Websites oder einzelner Teile davon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die Websites anbieten (im Folgenden “Wartungsverträge”). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Websites Dritter anbieten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu machen, und der Kunde ist auch nicht verpflichtet, die zusätzlichen Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Einzelverträgen.

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Störungen und die anlassbezogene Aktualisierung der Website für gängige Webbrowser in ihren aktuellen Versionen. Weitere Leistungen, wie z. B. die regelmäßige Wartung, können in Einzelverträgen vereinbart werden.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehlfunktionen und Inkompatibilitäten, die durch unbefugte Änderungen des Auftraggebers oder durch sonstige Fehler, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, verursacht werden; die Bestimmungen von Ziffer 5.6 bleiben unberührt.

2.3.4 Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Wartung nur technische Aktualisierungen der Website, nicht aber inhaltliche Aktualisierungen. Sofern in Einzelverträgen nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht für die Aktualisierung von rechtlichen Hinweisen oder Datenschutzrichtlinien verantwortlich.

2.4 Webhosting

2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Hosting für die von ihm erstellten Websites/Shops an. Der Auftragnehmer nutzt zur Erbringung dieser Leistungen die Server von Drittunternehmen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Vertragsabschluss in Textform über die genutzten Serverstandorte und die eingesetzten Drittunternehmen. Werden Server in einem Drittland im Sinne von Kapitel V DSGVO betrieben oder ist ein Zugriff aus einem solchen Drittland möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluss darüber und sorgt für angemessene Übermittlungsgarantien, insbesondere die EU-Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914. Der konkrete Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate usw.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.4.2 Die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer für Hosting-Zwecke genutzten Server muss im Jahresdurchschnitt mindestens 99 Prozent betragen. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers), nicht verfügbar sind.

2.4.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßig Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Sollte der Kunde dazu nicht in der Lage sein, kann er den Auftragnehmer oder andere fachlich qualifizierte Dritte mit der Datensicherung beauftragen. Der Kunde haftet für jeden Datenverlust, der durch eine fehlende Datensicherung verursacht wird.

2.4.4 Auf dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend sind, zu Hass aufstacheln, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht verletzen oder Schadcode oder Schadsoftware enthalten. Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis davon, dass auf dem im Rahmen des Hostings zur Verfügung gestellten Speicherplatz verbotene Inhalte im Sinne dieses Absatzes gespeichert sein könnten, muss er wie folgt vorgehen:

2.4.4.1 Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können elektronisch an die folgende Adresse übermittelt werden: [E-Mail-Adresse für Meldungen und Maßnahmen]. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang einer solchen Meldung unverzüglich. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt gemäß den Anforderungen von Art. 16 ff. der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA). Soweit der Auftragnehmer als Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne von Art. 19 DSA gilt, gelten die dort vorgesehenen Erleichterungen.

2.4.4.2 Der Auftragnehmer führt unverzüglich eine oberflächliche Prüfung der fraglichen Inhalte durch. Ergibt die Prüfung, dass verbotene Inhalte nicht ausgeschlossen werden können, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen den Inhalt vorübergehend sperren oder andere dem Risiko angemessene Maßnahmen ergreifen, bis hin zur Löschung des Inhalts. Der Auftragnehmer fordert den Kunden zur Stellungnahme auf und räumt ihm dafür eine angemessene Frist ein.

2.4.4.3 Sobald die Stellungnahme des Kunden eingegangen ist oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, trifft der Auftragnehmer eine endgültige Entscheidung darüber, wie mit dem betreffenden Inhalt zu verfahren ist. In Betracht kommen insbesondere folgende Maßnahmen: Abmahnung; unbefristete Sperrung oder dauerhafte Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ ist auch eine Teilsperrung möglich); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Meldung an die zuständige Behörde, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann (in diesem Fall ist der Auftragnehmer gesetzlich zur Anzeige verpflichtet). Die Wahl der Maßnahme erfolgt nach gründlicher und objektiver Abwägung, wobei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Gesamtzahl der Verstöße, mögliche Auswirkungen auf die Leistungen des Auftragnehmers, seiner Kunden und sonstiger Dritter, das Gesamtverhalten, das Verschulden, die erkennbaren Motive und die Stellungnahme des Auftraggebers berücksichtigt werden.

2.4.4.4 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Beurteilung, ihr Ergebnis und die getroffenen Maßnahmen, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen, und weist auf das Beschwerderecht nach Art. 20 DSA hinweisen, soweit dieses Recht gilt.

2.4.4.5 Der Auftragnehmer wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv überprüfen und, sofern nicht anders vereinbart, keine automatisierten Kontrollen der gespeicherten Inhalte durchführen. Maßnahmen sind zu ergreifen, sobald der Auftragnehmer von solchen Inhalten Kenntnis erlangt oder von Dritten über solche Inhalte informiert wird. Wenn der Kunde von solchen Inhalten erfährt, kann er sich jederzeit an den Auftragnehmer wenden; zu diesem Zweck kann der Kunde die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

Teil 3 - Erstellung und Gestaltung von Inhalten

3.1 Gestaltung von Druckerzeugnissen

3.1.1 Gegenstand von Designverträgen im Druckbereich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in der Regel die Entwicklung von Druckerzeugnissen nach den Designvorgaben des Auftraggebers (z. B. Gestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-ups, Fahrzeug- oder Schaufensteraufklebern, Textilien oder Logogestaltungen). Designverträge, die zwischen den Parteien geschlossen werden, sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

3.1.2 Die vereinbarten Leistungen werden in dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber individuell geschlossenen Vertrag festgelegt. Zu diesem Zweck richtet der Auftraggeber zunächst eine Anfrage an den Auftragnehmer mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage ist eine Aufforderung an den Auftragnehmer, ein Angebot abzugeben. Der Auftragnehmer prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz und erstellt ein Angebot auf der Grundlage der in der Anfrage des Auftraggebers geäußerten Wünsche. Ein Vertrag zwischen dem/der Auftragnehmer/in und dem/der Auftraggeber/in kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den/die Auftraggeber/in zustande.

3.1.3 Nach Vertragsabschluss werden die Anforderungen des Kunden ggf. in einem weiteren Briefing erörtert und die Spezifikationen endgültig festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt können Änderungswünsche eingereicht werden, sofern sie durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Falls erforderlich, kann ein erneutes Briefing stattfinden, bevor die Leistung erbracht wird. Anpassungen werden Teil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Andernfalls ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten Leistungen zu erbringen. Alle zusätzlichen Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.1.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrekturrunden. Beanstandungen der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturrunden grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Änderungen, so hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

3.1.5 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken usw.) vor Vertragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verzögerungen bei der Projektdurchführung, die durch eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den dadurch entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.1.6 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist und sich aus dem Vertragszweck nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer bei der Erstellung von Druckerzeugnissen nur zur Lieferung einer Standard-Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG) zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

3.2 Bearbeitung von Druckaufträgen

3.2.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Bearbeitung von Aufträgen zur Erstellung von Druckerzeugnissen (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge usw.) an. Der Auftragnehmer übernimmt alle vereinbarten Handlungen zu diesem Zweck, z. B. die Kommunikation mit dem jeweiligen Dienstleister, der den Druck durchführt (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet der Auftragnehmer die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

3.2.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt der Auftragnehmer die bestellten Druckerzeugnisse selbst oder beauftragt einen Druckdienstleister in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. In diesem Fall ist der Vertragspartner des Auftraggebers ausschließlich der Auftragnehmer. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister wird kein Vertragsverhältnis begründet. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Druckerzeugnisse direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Druckerzeugnisse vom Auftragnehmer entgegen.

3.2.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt der Auftragnehmer den Vertrag über die Herstellung der Druckerzeugnisse mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Der Auftragnehmer handelt gegenüber dem Druckdienstleister lediglich als Vermittler. Das Vertragsverhältnis wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister geschlossen. Der Auftragnehmer ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt die Einzelheiten des Vertragsinhalts und -abschlusses (insbesondere Art, Preise und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preise und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt an den Druckdienstleister. Die Druckerzeugnisse werden vom Druckdienstleister entgegengenommen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die fertigen Druckerzeugnisse auf Mängel zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vertragsgemäße Herstellung der Druckerzeugnisse durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, Qualität und/oder Zustand. Im Streitfall erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen weitergehende Unterstützung zu leisten. Die Bestimmungen unter "Haftung/Schadensersatz" bleiben hiervon unberührt.

3.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor der Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sofern nicht anders vereinbart, prüft der Auftragnehmer die Druckdaten nicht auf ihre inhaltliche und technische Richtigkeit. Die bestellten Druckerzeugnisse werden erst dann gedruckt, wenn der Auftraggeber die endgültige Freigabe für den Druck erteilt hat.

3.2.5 Wenn ein bestimmtes Übertragungsformat erforderlich ist (z. B. PDF, InDesign), muss der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.

3.3 Erstellung von Texten / Copywriting

3.3.1 Der Auftragnehmer erstellt Texte für den Auftraggeber (z. B. Pressemitteilungen, Artikel für Websites, Werbetexte usw.). Der Inhalt dieser Texte wird in Einzelverträgen festgelegt.

3.3.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt sind, legt der Auftragnehmer sie dem Auftraggeber zur Genehmigung und Abnahme vor. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber Anspruch auf zwei Korrekturrunden. Beanstandungen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder der Aufnahme neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsrunde grundsätzlich ausgeschlossen. Verlangt der Kunde weitere Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.

3.3.3 Wurde der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung der Texte beauftragt, erfolgt die Veröffentlichung erst nach Freigabe durch den Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde; die Freigabe gilt gleichzeitig als Abnahme der Texte. Bei Pressemitteilungen wird nach der Genehmigung auch ein Verbreitungsdatum festgelegt, an dem sie an die Medien verschickt werden sollen. Veröffentlicht der Kunde die Texte selbst oder soll er sie veröffentlichen, muss er die Texte im Voraus annehmen. Wenn der Kunde die Texte vor der Annahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Annahme.

3.3.4 Der Auftragnehmer haftet nur für Fehler, die nach der Genehmigung oder Abnahme gemäß den Bestimmungen von Ziffer 5.6 entdeckt werden.

3.4 Design und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.4.1 Nach Absprache mit dem Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und Logos (im Folgenden “Designs”).

3.4.2 Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber zunächst eine Anfrage an den Auftragnehmer mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der von ihm gewünschten Entwürfe. Diese Anfrage ist eine Aufforderung an den Auftragnehmer, ein Angebot abzugeben. Der Auftragnehmer prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf die Rechte Dritter), Klarheit, Durchführbarkeit und Konsistenz und erstellt ein Angebot auf der Grundlage der in der Anfrage des Auftraggebers geäußerten Wünsche. Ein Vertrag zwischen dem/der Auftragnehmer/in und dem/der Auftraggeber/in kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den/die Auftraggeber/in zustande.

3.4.3 Voraussetzung für die Arbeit des Auftragnehmers ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition usw.) vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die dafür erforderliche Zeit in Rechnung stellen.

3.4.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrekturrunden für jedes einzelne Design. Nach Durchführung dieser Korrekturrunden werden Änderungswünsche und Beanstandungen (insbesondere in Bezug auf die künstlerische Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Verlangt der Auftraggeber nach Durchführung der vereinbarten Korrekturrunden weitere Änderungen, kann der Auftragnehmer diese gegen ein zu vereinbarendes zusätzliches Entgelt für den Auftraggeber vornehmen.

3.4.5 Sobald der vereinbarte Entwurf fertiggestellt ist, fordert der Auftragnehmer den Kunden auf, die Arbeit abzunehmen. Die Entwürfe sind dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zu übermitteln.

3.4.6 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Entwürfen ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird für die Erstellung von Logos ein ausschließliches, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, sofern dadurch keine Verwechslungsgefahr mit dem erstellten Logo entsteht. Vorbehaltlich abweichender Einzelvereinbarungen wird für alle anderen Gestaltungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die im Rahmen der Korrekturrunden vorgelegten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder im Original noch in veränderter Form verwendet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

3.4.7 Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden übertragen.

Teil 4 - Marketing

4.1 SEO Marketing

Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber u.a. Leistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, Maßnahmen durchzuführen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinenranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich bestellt werden. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. eine bestimmte Platzierung in der Ergebnisliste der Suchmaschinen) wird im Rahmen der SEO-Leistungen jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde.

4.2 SEA-Kampagnen

Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer lediglich verpflichtet, Vorschläge für werbewirksame Keywords zu unterbreiten und nach Zustimmung des Auftraggebers die Maßnahme (Schaltung von Anzeigen) durchzuführen. Dies sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEA-Leistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu prüfen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber Vorschläge für die Buchung von Keywords. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor der Durchführung der Kampagne eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf die Markenrechte Dritter und die Genehmigung der Keywords. Das für die hier beschriebenen Leistungen vereinbarte Entgelt beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung bezahlter Anzeigen; sofern nicht anders vereinbart, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.

4.3 Platzierung von Anzeigen

4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Schaltung von Anzeigen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und anderen Medien (“Anzeigen”).

4.3.2 Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Gestaltung seiner Anzeigen, um die größtmögliche Sichtbarkeit zu erreichen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) werden nicht garantiert.

4.3.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Gestaltung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Aufdrucke usw.) liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer prüft weder diese Inhalte noch die Anzeigen insgesamt auf inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht befugt ist, dem Kunden Rechtsberatung zu erteilen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer die Einstellung dieser Inhalte oder die Erstellung der Anzeigen ablehnen.

4.3.4 Alle Inhalte müssen vom Auftraggeber genehmigt werden und werden dann vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur für das technische Hochladen der Inhalte verantwortlich ist und nur dafür haftet; die Bestimmungen von Ziffer 5.6 bleiben davon unberührt.

4.3.5 Das vereinbarte Entgelt für die hier beschriebenen Dienstleistungen beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung bezahlter Anzeigen; sofern nicht anders vereinbart, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

Teil 5 - Andere Bestimmungen

5.1 Preise und Entlohnung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über Verzug und Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.

5.2 Akzeptanz

Ist eine Werkleistung vereinbart, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme des Werkes aufzufordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB beträgt 2 Wochen ab der Aufforderung zur Abnahme, es sei denn, dass im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine andere Abnahmefrist erforderlich ist; in diesem Fall hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gesondert zu unterrichten. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist oder verweigert er die Abnahme nicht wegen eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

5.3 Gewährleistung für Mängel

Ein unerheblicher Mangel rechtfertigt keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt im Ermessen des Unternehmers. Im Übrigen gilt die gesetzliche Mängelhaftung; die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach § 634a BGB und § 195 BGB, bleiben unberührt.

5.4 Einräumung von Rechten, Eigenwerbung und Recht auf Erwähnung

5.4.1 Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Auftraggeber gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen. Weitere Rechte können in Einzelverträgen vereinbart werden.

5.4.2 Soweit nicht anders vereinbart, gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich, das Projekt in geeigneter Weise zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich darzustellen (Referenzen/Portfolio). Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, auf allen erstellten Werbematerialien und bei allen Werbemaßnahmen mit der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zu werben und auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass der Auftraggeber dafür einen Anspruch auf eine Vergütung hat.

5.4.3 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, seinen eigenen Namen mit einem Link in geeigneter Weise in der Fußzeile und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Website(s) zu platzieren, ohne dass der Auftraggeber hierfür einen Anspruch auf eine Vergütung hat.

5.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge streng vertraulich, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zeichen, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und andere Unterlagen, die Filme, Hörspiele oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers enthalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Mitarbeiter/innen und Dritte (z. B. Lieferanten, Grafiker, Programmierer, Filmproduzenten, Tonstudios usw.), die Zugang zu den genannten Geschäftsvorgängen haben, zur Geheimhaltung zu verpflichten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auf unbestimmte Zeit über die Laufzeit dieses Vertrags hinaus.

5.6 Haftung/Entschädigung

5.6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt aus jeglichem Rechtsgrund bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit insoweit nichts anderes bestimmt ist, oder aufgrund zwingender Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach dem vorstehenden Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder durch Inhalte, deren konkrete Ausgestaltung der Auftraggeber bestimmt hat, geltend gemacht werden. Die Entschädigung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Es besteht keine Verpflichtung zur Entschädigung, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.

5.7.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Spanien, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers (Suances, Kantabrien) als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder verbindlicher behördlicher Anordnungen erforderlich wird oder soweit sich das Leistungsangebot des Auftragnehmers wesentlich ändert. Die Änderungen werden den Bestandskunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungsmitteilung muss den Grund für die Änderung, die geänderten Bestimmungen und einen Hinweis auf die Rechtsfolgen eines Widerspruchs oder eines unterlassenen Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Bestandskunde der Änderung nicht innerhalb der angegebenen Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Kunde, werden die Änderungen gegenüber diesem Kunden nicht wirksam; in diesem Fall ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Stand: 01.01.2026

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  • Schwarz-weißes Porträt eines Mannes mit zurückgebundenem Haar, Vollbart und Schnurrbart. Er lächelt sanft und schaut direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist einfarbig und hell.
    HenrikGründer
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